Brandschutz
SYSTEMATISCH GEPLANT.
Für Menschen, die
Verantwortung tragen.
Brandschutz mit Verantwortung
Technische Mängel, fehlerhafte Abläufe oder fehlende Nachweise können im Schadensfall straf- und versicherungsrechtliche Folgen haben. Mit uns minimieren Sie diese Risiken – durch:
- Planungssicherheit: Alle Konzepte und Umsetzungen erfolgen nach aktuell gültigen DIN-Normen und baurechtlichen Vorgaben.
- Projektsicherheit: Schnittstellen zu anderen Gewerken (Elektro, Lüftung, Sanitär) werden koordiniert – keine ungeprüften Durchdringungen oder Brandlasten im Fluchtweg.
- Zukunftssicherheit: Wir dokumentieren lückenlos, führen Wartungen mit Fristenkontrolle durch und unterstützen bei behördlichen Prüfungen.
Erstellung von Brandschutzkonzepten
Für Sonderbauten, Schulen, Versammlungsstätten, Nutzungsänderungen oder Abweichungen von der Landesbauordnung (LBO) ist ein Brandschutzkonzept erforderlich.
Wir entwickeln diese Konzepte nach den Anforderungen der Musterbauordnung, den jeweiligen Landesbauordnungen sowie der DIN 18230, DIN 4102 und relevanten Richtlinien wie der IndBauRL.
Planung & Umsetzung technischer Brandschutzanlagen
Technischer Brandschutz umfasst alle Systeme, die einen Brand frühzeitig erkennen, melden, kontrollieren oder eindämmen. Wir übernehmen Planung, Ausführung und Wartung von:
- Brandmeldeanlagen (gem. DIN 14675)
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
- Sprinkleranlagen
- Feststellanlagen und automatische Abschottungen
- Notbeleuchtung, Fluchtwegkennzeichnung
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Wir erstellen strukturierte und verständliche Brandschutzordnungen, die sicherstellen, dass im Ernstfall alle Beteiligten schnell und richtig handeln können. Die Ordnungen umfassen Teil A (Verhalten im Brandfall für alle Personen im Gebäude), Teil B (spezielle Hinweise für Mitarbeitende) und Teil C (Aufgaben und Pflichten der Brandschutzbeauftragten).
Ergänzt werden die Brandschutzordnungen durch klar definierte Räumungswege, Sammelpunkte und Schulungspläne. So tragen wir dazu bei, Sicherheit und Handlungsfähigkeit im Brandfall nachhaltig zu verbessern.
Organisation, Dokumentation und Wartung
Für Betreiber öffentlicher Gebäude ist dokumentierter organisatorischer Brandschutz Pflicht. Wir kümmern uns um:
- Evakuierungs- und Räumungspläne
- Schulung von Brandschutzhelfern (gem. ASR A2.2)
- Dokumentation zur Betreiberverantwortung
- Regelmäßige Wartungsintervalle und Prüfprotokolle
Warum SKG?
- Über 20 Jahre Erfahrung im öffentlichen Bereich
- Über 50 Mitarbeitende, viele davon langjährig bei uns
- Zertifizierte Qualität, normgerechte Ausführung
- Herstellerpartnerschaften u. a. mit Mitsubishi Electric & Airflow
- Planung, Montage, Wartung – alles aus einer Hand
Häufige Fragen
Wann ist ein Brandschutzkonzept gesetzlich vorgeschrieben?
Immer bei Sonderbauten, größeren öffentlichen Gebäuden oder wenn von den Regelungen der LBO abgewichen wird. Auch bei Umbauten, Anbauten oder Nutzungsänderungen kann ein neues Konzept erforderlich sein.
Wer darf ein Brandschutzkonzept erstellen?
Nur qualifizierte Fachplaner oder Sachverständige mit entsprechender Zertifizierung, wie z. B. „Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS)“.
Welche DIN-Normen sind im technischen Brandschutz relevant?
- DIN 14675 für Brandmeldeanlagen
- DIN 18230 für baulichen Brandschutz
- DIN EN 12101 für Rauch- und Wärmeabzug
- DIN 14095 für Feuerwehrpläne
- DIN 14096 für Brandschutzordnungen
Welche Rolle spielt die Betreiberverantwortung?
Als Gebäudebetreiber sind Sie verpflichtet, den funktionierenden Brandschutz nachzuweisen – inklusive Wartungsprotokolle, Schulungsnachweise und Verhaltensanweisungen.